AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendung / Geltungsbereich
Für alle Aufträge zwischen der Bohltronic, Inh. Bohl und dem Kunden gelten die nachstehenden Bedingungen. Sie werden mit der Auftragserteilung durch den Kunden anerkannt, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden nicht durch gegenteilige allgemeine Vertragsbedingungen des Käufers aufgehoben, sofern Abweichungen nicht vorher schriftlich von Bohltronic, Inh. Bohl bestätigt worden sind. Durch die Annahme der bestellten Ware anerkennt der Käufer diese Bedingungen vollumfänglich an.
Vertragsabschluss
Alle Angebote der Bohltronic, Inh. Bohl sind freibleibend; Angaben und Preise sind erst bei definitiver Auftragsbestätigung verbindlich. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Bohltronic, Inh. Bohl nach Eingang einer Bestellung die Annahme derselben schriftlich bestätigt hat.
Umfang der Lieferung
Für Umfang und Ausführung der Lieferungen oder Leistungen ist die Auftragsbestätigung von Bohltronic, Inh. Bohl oder der von Bohltronic, Inh. Bohl
unterzeichnete Auftrags- oder Kaufvertrag massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich verrechnet.
Abnahme / Beanstandungen
Der Kunde ist zur sofortigen Prüfung der gelieferten Ware verpflichtet. Sollte die Ware nicht mit dem Lieferschein oder der Faktura übereinstimmen, ist Hardmeier
Electronics AG unverzüglich zu benachrichtigen. Werden bei der Prüfung der Ware Mängel festgestellt, sind diese innert 10 Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich und detailliert mitzuteilen, andernfalls gilt die Lieferung als vorbehaltlos kzeptiert bzw. abgenommen.
Dokumentation
Soweit bei Lieferungen eine technische Dokumentation mitgeliefert wird, bedingen Abweichungen davon entsprechende Vereinbarungen und müssen bei Vertragsabschluss festgehalten werden. Bohltronic, Inh. Bohl behält sich vor, von Abbildungen, Gewichten, Massen und Spezifikationen abzuweichen, wenn sich dies bei der
Ausführung als zweckmässig erweist.
Geistiges Eigentum
Sämtliche Immaterialgüterrechte (insbes. Patent-, Modell-, Design-, Urheberrechte etc.) des gelieferten Werks verbleiben im Eigentum der Bohltronic, Inh. Bohl.
Preise
Die Preise verstehen sich rein netto, exkl. Mehrwertsteuer, in Schweizer Franken, ab Werk Laupen. Gebühren und Kosten für Transport, Verpackung, Versicherungen, Zoll und Bewilligungen für Einfuhr gehen zu Lasten des Kunden. Die Zahlungen sind vom Kunden ohne Abzüge gemäss Vertrag zu leisten. Bohltronic, Inh. Bohl behält sich Preisänderungen vor, wenn z.B. – das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren hat; – der Umfang der vereinbarten Lieferungen bzw. Leistungen eine Änderung erfahren hat; – der Devisenkurs eine Änderung erfahren hat; – nicht durch Bohltronic, Inh. Bohl beeinflussbare Umstände Mehraufwendungen verursachen.
Lieferfrist
Sämtliche vereinbarten Termine sind Terminziele. Bohltronic, Inh. Bohl ist bemüht, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten, übernimmt aber dafür keine
rechtliche Gewährleistung. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt jedoch voraus, dass
der Besteller seinen Obliegenheiten, wie zum Beispiel das Bekanntgeben von technischen Spezifikationen, seinerseits nachkommt. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der
Lieferung oder daraus resultierenden möglichen Folgeschäden seitens des Bestellers. Konventionalstrafen sind gänzlich wegbedungen.
Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich andere Abmachungen schriftlich vereinbart worden sind, gelten die nachfolgenden Zahlungskonditionen: Zahlbar innert 30 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Skontoabzug. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von Bohltronic, Inh. Bohl nicht anerkannten Gegenforderungen des Bestellers zu kürzen, zurückzuhalten oder zu verrechnen. Der Kunde darf Gegenansprüche gegen die Bohltronic, Inh. Bohl aus den gleichen oder anderen Verträgen oder sonstigen Anspruchsgrundlagen nur mit schriftlicher Einwilligung von Bohltronic, Inh. Bohl oder Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsurteils verrechnen.
Garantie / Gewährleistung / Haftung
Die von Bohltronic, Inh. Bohl gewährte Garantie erstreckt sich vom Tage der Ablieferung ab Werk an auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist ufgetretenen
Mängel, deren Ursache nachweislich im Verantwortungsbereich von Bohltronic, Inh. Bohl liegt. Aufgetretene Mängel sind innert 10 Werktagen nach Entdeckung der Bohltronic, Inh. Bohl schriftlich und detailliert anzuzeigen. Während der vereinbarten Garantiefrist werden Garantiearbeiten im Betrieb Bohltronic, Inh. Bohl in Winterthur kostenlos ausgeführt. Die Demontage vor Ort sowie die Aufwendungen für erpackung, Versand und Transport bis an das Werk in Laupen gehen zu Lasten des Käufers. Etwaige Massnahmen der Bohltronic, Inh. Bohl zum Zwecke der Schadensminderung oder -behebung gelten nicht als Anerkennung eines Mangels, Verhandlungen über eine Beanstandung nicht als Verzicht auf Einreden irgendwelcher Art. Weitergehende oder sonstige Gewährleistungsrechte werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Wegbedungen werden sodann, soweit gesetzlich zulässig, sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere jegliche Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden.
Sistierung
Sistierung des Auftrages seitens des Kunden bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Bohltronic, Inh. Bohl. Die aufgelaufenen und zusätzlich entstehenden
Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Eigentumsvorbehalt
Bohltronic, Inh. Bohl behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht /Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervor
unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
Diese AGB sowie die zwischen dem Kunden und Bohltronic, Inh. Bohl bestehenden Einzelverträge unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort des Firmensitzes der Bohltronic, Inh. Bohl gemäss Eintrag im Handelsregister, zurzeit Laupen (ZH) Schweiz. Bohltronic, Inh. Bohl ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnort, bzw. Geschäftsdomizil gerichtlich zu belangen.